Kann in ADM-Stahlbeton-Fertiggaragen für Befestigungen (z. B. leichte Wandregale oder Wandhalterungen) gebohrt werden?
Kurzantwort:
Bohrungen sind in ADM-Betonfertiggaragen grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie dürfen ausschließlich fachgerecht und unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten erfolgen.
Technische Hinweise und Einschränkungen:
Bohrungen in ADM-Betonfertiggaragen sind ausschließlich unter Beachtung der baulichen und statischen Gegebenheiten zulässig und dürfen nur fachgerecht ausgeführt werden.
Vor jeder Bohrung ist sicherzustellen, dass weder Bewehrung noch – sofern vorhanden – im Bauteil verlaufende elektrische Leitungen beschädigt werden. Hierzu ist eine geeignete zerstörungsfreie Ortung zur bestmöglichen Erkennung von Bewehrung und Leitungen durchzuführen.
In den Wänden sind Bohrungen ausschließlich für Befestigungen zulässig, sofern weder Bewehrung noch Leitungen betroffen sind und diese ausschließlich der Aufnahme leichter, üblicher Nutzlasten im privaten Gebrauch dienen. Es sind ausschließlich für Beton geeignete und zugelassene Befestigungssysteme zu verwenden.
Bohrungen in der Decke sind nicht zulässig, da diese ein tragendes und dichtendes Bauteil der Konstruktion darstellt und Eingriffe die Standsicherheit sowie die Dichtigkeit beeinträchtigen können.
Der Boden ist Bestandteil der tragenden und dichten Gesamtkonstruktion und grundsätzlich nicht für nachträgliche Bohrungen vorgesehen.
Es dürfen ausschließlich Bohrungen im reinen Drehbohrverfahren ohne Schlagfunktion ausgeführt werden.
Die Auswahl geeigneter Befestigungsmittel sowie die fachgerechte Planung und Ausführung der Arbeiten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Ausführenden.
Abweichende Ausführungen bedürfen einer vorherigen technischen Prüfung sowie der ausdrücklichen Freigabe durch ADM. Diese erfolgt nach Aufwand und ist kostenpflichtig.
Bei unsachgemäßer Ausführung oder nicht bestimmungsgemäßen Eingriffen in die Bausubstanz können Beeinträchtigungen der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dichtigkeit auftreten. Hierdurch können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ganz oder teilweise entfallen.